? Wer bekommt ein persönliches Budget gemäß § 53 SGB XII

     in Bayern


Wenn Sie körperlich, psychisch oder geistig beeinträchtigt oder wenn Sie von einer Behinderung bedroht sind und Anspruch auf eine Leistung zur Rehabilitation haben, können Sie  ein persönliches Budget beantragen.


Die Gründe können z.B. eine psychische oder körperliche Erkrankung oder  auch eine Suchterkrankung sein.

 


? Wie geht die Beantragung eines persönlichen Budgets


Sie brauchen

  1. -einen Sozialbericht vom Sozialpsychiatrischen Dienst oder von einem Krankenhaus, in dem Ihr aktueller Hilfebedarf in verschiedenen Lebensbereichen beschrieben wird,

  2. -einen ärztlichen Bericht (von Ihrem Psychiater, Hausarzt oder Neurologen, in dem bestätigt wird, dass bei Ihnen eine „wesentliche Behinderung“ vorliegt oder droht,

  3. -einen formlosen Antrag, in dem Sie in eigenen Worten Ihre Lebensumstände, Ihren Hilfebedarf und Ihre Ziele schildern,

  4. -einen Sozialhilfebescheid bzw. eine Aufstellung Ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Wenn Ihr Einkommen bzw. Vermögen eine bestimmte Grenze übersteigt müssen Sie unter Umständen die Hilfe teilweise oder komplett selbst zahlen

Diese Unterlagen reichen Sie als Antrag beim Kostenträger ein (z.B. Bezirk Mittelfranken, Berufsgenossenschaft etc.)


Nähere Informationen erhalten Sie beim Bezirk Mittelfranken, unter anderem auf diesem flyer:

http://www.bezirk-mittelfranken.de/fileadmin/user_upload/bezirk-mittelfranken/pdf/Soziales/Persoenliches_Budget/2017_Flyer_Perso__nliches_Budget_web.pdf

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